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Brotherstour do Brasil em São Paulo:

Fundada em 03/02/86, a BROTHER’S TOUR já possui 19 anos no mercado, atuando na área de viagens e turismo tanto nacional quanto internacional. Voltada para o desenvolvimento do mercado de turismo, tendo criado uma estrutura de atendimento e coordenação para a mais simples viagem até grandes grupos, passando por viagens de negócios e viagens de férias no Brasil e no exterior. Possuímos um “Know-how” aliado a um pessoal especializado em atendimento, trabalhando com os mais avançados sistemas de comunicação da atualidade voltados exclusivamente para o turismo.

Av. São Luiz - Ed. Itália - Térreo - Loja 07, São Paulo - SP
CEP: 01085-900
Tel: +55 11 3258 9666
Fax: +55 11 3257 2907
brotherstour@brotherstour.com.br
www.brotherstour.com.br

Attn: Sr. Ricardo Chaibub


Reisen nach Brasilien:
FAQ
(Kopie von www.brasbern.ch)

Benötigen Schweizer Bürger/innen ein Touristen - oder Geschäftsvisum, um nach Brasilien zu reisen?

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen Schweizer BürgerInnen kein Touristen- oder Geschäftsvisum für Brasilien. Die Aufenthalsdauer kann bei der "Polícia Federal" für weitere 90 Tage verlängert werden (Maximum 180 Tage pro Jahr).
Für die Einreise nach Brasilien brauchen Sie einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist, und ein Retourticket. Schweizer BürgerInnen, die in Brasilien ein Kind adoptieren, müssen beim Brasilianischen Konsulat ein Geschäftsvisum (VITEM II) verlangen, sonst können Sie beim Verlassen des Landes Schwierigkeiten bekommen.
Für Arbeits-, Studium-, Aufenthalts- und sonstige Visa wenden Sie sich, bitte, an das Brasilianische Konsulat in Zürich (www.consuladobrasil.ch) oder in Genf (www.consulado.ch).

Benötigen die Touristen eine Impfung, um nach Brasilien zu reisen?

Touristen, die länger als sechs Monaten auf Reisen waren oder die aus folgenden Ländern kommen: Angola, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Kamerun, Kolumbien, Ekuador, Gabun, Gambia, Ghana, Ghinea Bissau, Französisch Guiana, Liberien, Nigeria, Peru, Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone, Sudan, Venezuela und Zaire - sind verplichtet, einen internationalen Impfschein gegen Gelbfieber vorzulegen.
Eine Gelbfieberimpfung wird auch den Reisenden empfohlen, die folgende Gebiete in Brasilien besuchen möchten: Acre, Amazonas, Amapá, Distrito Federal, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Pará, Rondônia, Roraima und Tocantins. Wichtiger Hinweis: die Impfung muss 10 Tagen vor der Abreise vorgenommen werden.

Benötigen brasilianische BürgerInnen Touristen - oder Geschäftsvisum, um in die Schweiz zu kommen?

Für eine Aufenthaltung bis zum 90 Tagen benötigen brasilianische BürgerInnen kein Touristen- oder Geschäftsvisum um in die Schweiz zu kommen. Für Informationen zu Arbeits-, Studium-, Aufenthalts- und sonstigen Visa wenden Sie sich bitte an die Schweizer Botschaft oder an eines der Konsulate in Brasilien (www.eda.admin.ch).

Gibt es Stipendienprogramme für BrasilianerInnen in der Schweiz?

Die Kommission der Stipendiaten des Departements des Inneren (EDA) bietet im Einverständnis mit dem Bundesamt für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) den AusländerInnen aus Entwicklungs-und-Schwellenländern (dazu gehört auch Brasilien) jedes Jahr eine begrenzte Anzahl Stipendien an für Studien an Schweizer Universitäten.
Zielgruppe: Studierende bis 35 Jahre mit Universitätsabschluss, bevorzugt werden “Post-graduates”, deren Fachrichtung für die Entwicklung des Landes als wichtig eingestuft wird. Die Fächer Kunst, Sprache und Hotellerie werden bei der Auswahl nicht berücksichtig.

Wo kann ich Informationen über die Anerkennung der Diplomen erhalten, welche ausserhalb der Schweiz erworben wurden?

Interessanten können sich an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) wenden. Die Infos auf Deutsch, Französisch, Italienisch und in Englisch sind auf der Internetadresse www.bbt.admin.ch (Topics/Recognition of Foregin Diploms) erhältlich.

Wo kann ich Informationen über der Anerkennung von ausländischen Diplomen erhalten, welche außerhalb Brasiliens gemacht wurden?

Der Artikel 48 des Gesetztes Nr. 9.394/96/ 2. Paragraf und 3. Paragraf regelt die Anerkennung von Bachelor, Master und Doktoraten ausländischer Universitäten. Weitere Informationen findet man auf der Homepage des “Conselho Nacional de Educação": (http://portal.mec.gov.br/cne) und der MRE homepage http://www.abe.mre.gov.br/retorno/revalidacao-de-diplomas

Welche Bedingungen müssen ausländische Bürger erfüllen, um in Brasilien ein Daueraufenthaltsvisum zu erhalten?

Bei einer Familienzusammenführung mit einer Brasilianerin, einem Brasilianer oder mit jemandem, der ein Daueraufenthaltsvisum für Brasilien besitzt (VIPER) und mindestens 21 Jahre alt ist, kann Ausländerinnen und Ausländern ein Daueraufenthaltsvisum erteilt werden, wenn diese:
a) Ehepartner sind (Ehefrau/Ehemann); oder
b) Vorfahre sind, falls sie auf die Antragstellerin oder den Antragssteller effektiv angewiesen sind und dies beweisen können; oder
c) ledige Kinder unter 21 sind, oder 21-jährige oder ältere Kinder sind und ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können; oder
d) ledig und unter 21-jährige Geschwister, Enkelkinder, Enkelgroßkinder oder Waise sind, oder 21-jährig oder älter sind und wenn Sie nachweislich ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können;
e) Die im Abschnitt C und D erwähnten Personen, welche ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, behalten den oben genannten Status bis zum 24. Lebensjahr, wenn sie an einer Universität eingeschrieben sind und wenn brasilianische Bürger in ihrem Heimatland gleich behandelt werden.
Dauerhaftes Aufenthaltsvisum für Rentner
Gemäss Beschluss Nr. 45 des Nationalrates für Immigration können ausländische Bürger, die über 50 Jahre und bereits pensioniert sind sowie IV-Rentner auch ein Daueraufenthaltsvisum beantragen. In diesem Falle muss der/die Antragsteller/in
eine Monatsübertragung von mindestens US$ 2.000,00 nach Brasilien beweisen können, die für den Lebensunterhalt von sich selbst und für bis zu zwei abhängigen Familienmitgliedern bestimmt ist. Für weitere Familienmitglieder wird ein zusätzliche monatliche Betrag von US$ 1,000.00 verlangt.

Für weitere Informationen über dieses Thema wenden Sie sich, bitte, an die
brasilianischen General Konsulaten in Zürich (www.consuladobrasil.ch) oder in Genf (www.consulado.ch).

Wird der brasilianische Führerschein in der Schweiz anerkannt?

Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden WeB Seiten:

www.pom.be.ch Polizei-und Militärdirektion des Kanton Bern – Strassenverkehrs-und Schiffahrtsamt

www.asa.ch Vereinigung der Strassenverkehrsämter


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